Zeppelinstraße: Bündnisgrüne unterstützen Klage von Anwohnerinnen und Anwohnern

Als Kreisverband Potsdam von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN unterstützen wir die Klagenden und sammeln Spenden für die anfallenden Prozesskosten. Ein treuhänderisch verwaltetes Konto wird hierfür demnächst eröffnet.

05.03.15 –

Zeppelinstraße: Bündnisgrüne unterstützen Klage von Anwohnerinnen und Anwohnern


Der Potsdamer Rechtsanwalt Peter Schüler wurde von Anwohnern der Zeppelinstraße beauftragt, eine Klage gegen das Land Brandenburg vorzubereiten. Sollte auch in diesem Jahr die gesetzlich vorgeschriebene Schadstoffbelastung nicht eingehalten werden, geht die Klage Anfang des Jahres 2016 zum Verwaltungsgericht.

Die bündnisgrüne Vorsitzende des Potsdamer Kreisverbandes FRAUKE HAVEKOST erklärt:

„Als Kreisverband Potsdam von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN unterstützen wir die Klagenden und sammeln Spenden für die anfallenden Prozesskosten. Ein treuhänderisch verwaltetes Konto wird hierfür demnächst eröffnet.

Wir ebnen damit den Weg für eine Sammelklage. Hierzu beraten wir weitere Anwohnerinnen und Anwohner, die gemeinsam ihr Recht auf eine Zeppelinstraße mit besserer Luft erstreiten möchten. Interessierte können sich gerne beim Kreisverband melden.

Es ist ein Gebot der Stunde: Jede Potsdamerin und jeder Potsdamer möchte im Sommer und auch im Winter mit gutem Gefühl seine Fenster öffnen und die Wohnung lüften. Wer in der Zeppelinstraße wohnt, dem ist das schon lange nicht mehr möglich. Für den Egoismus von Autofahrerinnen und Autofahrern, die nicht bereit sind, die von ihnen mit verursachten Schadstoffbelastungen in ein erträgliches Maß zu bringen, haben wir Bündnisgrünen keinerlei Verständnis.  Es gilt so schnell wie möglich zu handeln.

Die Vertreterinnen und Vertreter von Parteien, die sich mit aller Wucht gegen die vernünftigen Pläne aus dem Geschäftsbereich Stadtentwicklung, Bauen und Umwelt wehren, müssen sich die Frage gefallen lassen, warum sie den Bürgerinnen und Bürgern noch länger zumuten wollen, in gesundheitsschädlicher Umgebung zu wohnen.“

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