Verkehrsberuhigung Wendekreise

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, alle Wendekreise zwischen Neubaublöcken, die allein zum Wenden und Abladen dienen, sowie die Zufahrtstraßen, die meist zwischen zwei Häuserblöcken liegen, als verkehrsberuhigte Zone zu kennzeichnen. Begründung: Zwischen vielen Neubaublöcken in Potsdam bestehen Wendekreise für Kfz, die zum Wenden bzw. zum Entladen dienen. In der Regel sind diese Straßen gleichzeitig Teil des Fußweges zu den Eingängen der Häuser, ohne dass dort ein eigener Fußweg existiert. Trotz der gemeinsamen Nutzung der Fläche durch Kfz und Fußgänger wird dort bisher in der Regel Tempo 30 zugelassen, was der Lage und Beschaffenheit dieser Wendekreise völlig unangemessen ist. Auch die Zufahrten zu den Wendekreisen sind vielfach eng beparkte Bereiche, die nur eine schmale Durchfahrt freilassen, und somit für Kinder gleichzeitig kaum zu überblickende Gefahren- als auch Spielbereiche. Um Fußgänger und spielende Kinder zukünftig besser zu schützen und um Konflikte zwischen Autofahrern und Fußgängern vorzubeugen, ist die Kennzeichnung als verkehrsberuhigte Zone erforderlich.   3 Beispiele von vielen aus der Waldstadt II:

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