Tiefbaumaßnahmen

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, Tiefbaumaßnahmen ab einem Umfang von 50.000 Euro mit dem Haushaltsentwurf für das Folgejahr im Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen konkret vorzustellen.

Begründung

Es soll möglich sein, die eventuell auftretende Notwendigkeit eines Meinungsbildungsprozesses rechtzeitig zu erkennen und dann auch sachgerecht zu diskutieren und zu entscheiden sowie eine angemessene Beteiligung der Öffentlichkeit zu sichern, ohne dass Zeitdruck diesen Prozess behindert.

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