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Der Oberbürgermeister wird beauftragt, für die städtischen Siedlungsgebiete grundsätzlich eine naturnahe dezentrale Straßenentwässerung vorzusehen.
Teilversiegelte und versickerungsfähige Straßenbeläge und –wo immer es geht- Versickerung der Straßenabwässer neben oder unterhalb des Straßenkörpers sind in den Siedlungsortslagen in der Regel anzustreben.
Der Flächennutzungsplan und die Bebauungspläne Potsdams sind demgemäss zu gestalten.
Begründung:
Das Brandenburgische Wassergesetz BbgWG vom 08. Dezember 2004 in Verbindung mit der Wasserrahmenrichtlinie der Europäischen Gemeinschaft vom 22.12.2000 führt in Behörden, Kommunen und Ingenieurbüros zu einem Umdenken. Es wird verschiedentlich in der Literatur von einer „neuen Entwässerungsphilosophie“ geschrieben.
Mit dem Beschluss soll ein Straßenentwässerungsphilosophiewechsel auch in Potsdam vorgenommen werden. Damit kann den in Brandenburg sinkenden Grundwasserhorizonten entgegen gewirkt werden. Alte Konzepte wie Versiegeln, Verrohren ab in die Vorflut führen zu erheblichen Umweltproblemen und entziehen Brandenburg das Wasser. Zusätzlich kann mit einfachen naturnahen Lösungen, wie z.B. einer einfachen Versickerung neben den Straßen, eine deutliche finanzielle Entlastung der mit den Straßenbauabgaben zu belastenden Potsdamerinnen und Potsdamern und des städtischen Haushaltes entgegen gewirkt werden.
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