STELLUNGNAHME zur Schiedssache Andreas Menzel

Das Schiedsgericht des Landesverbandes BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Brandenburg hat Andreas Menzel aus der Partei ausgeschlossen. In der Urteilsbegründung vom 09.02.2015 wird ausgeführt, dass er "sowohl vorsätzlich gegen die Satzung, aber auch in erheblichem Ausmaß gegen das Programm von Bündnis 90 / Die Grünen verstoßen" hat.

STELLUNGNAHME zur Schiedssache Andreas Menzel ./. Kreisvorstand des Kreisverbandes BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Potsdam

 

Das Schiedsgericht des Landesverbandes BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Brandenburg hat Andreas Menzel aus der Partei ausgeschlossen. In der Urteilsbegründung vom 09.02.2015 wird ausgeführt, dass er "sowohl vorsätzlich gegen die Satzung, aber auch in erheblichem Ausmaß gegen das Programm von Bündnis 90 / Die Grünen verstoßen" hat.

 

In seiner Begründung führt das Schiedsgericht an, dass er der Partei nachweislich schweren Schaden zugefügt habe: Andreas Menzel ist zur Kommunalwahl 2014 für die zu BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN konkurrierende Unabhängige Wählervereinigung (UWG) sowohl zur Stadtverordnetenversammlung als auch zum Ortsbeirat Groß Glienicke angetreten. Bei der Wahl zum Ortsbeirat konnte er für die UWG einen Sitz erringen. Die Liste von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN blieb ohne Mandat.

Vor der Wahl hatte Andreas Menzel auch innerhalb der Potsdamer Bündnisgrünen für eine Unterstützung der konkurrierenden Listenvereinigung geworben.

 

Damit liegen Verstöße gegen die Grundsätze und Ordnung der Partei vor.

Die Parteiregularien lassen zwar auch dauerhaft abweichendes Stimmverhalten von Mandatsträgern zu, aber nicht die aktive Unterstützung konkurrierender Parteien, Wählergemeinschaften oder Listenvereinigungen. Das Gericht führt weiter aus: "Die Verletzung der

Loyalitäts- und Solidaritätspflichten [...] dauert an und ist darum auch erheblich."

 

Gegen das Urteil kann von den Beteiligten bis zu einen Monat nach Zustellung des Urteils Berufung beim Bundesschiedsgericht der Partei eingelegt werden. Erst nach Ablauf dieser Frist wird das Urteil rechtskräftig.

 

Andreas Menzel wird nach unseren Informationen Berufung beim Bundesschiedsgericht von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN einlegen. Wir gehen davon aus, dass das Bundesschiedsgericht die Entscheidung des Landesschiedsgerichts bestätigen wird. Wir bitten um Verständnis, dass wir uns darüber hinaus zu dem Verfahren erst bei Vorliegen eines rechtskräftigen Urteils öffentlich äußern werden.

 

gez.

Frauke Havekost und Nils Naber

für den Kreisvorstand

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Pressemitteilungen KV

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