Sponsoringberichte

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, einen Sponsoringbericht erstellen zu lassen, der Auskunft über die Höhe von Sponsoringleistungen durch öffentliche und private Geldgeber an die Landeshauptstadt Potsdam gibt. Dieser soll als Anlage zum Haushalt jährlich ausgereicht werden.

 

Darüber hinaus soll er in seiner Funktion als Gesellschafter die städtischen Eigenbetriebe und Unternehmen, an denen die Stadt beteiligt ist, anweisen, eigene Aufstellungen nach Höhe und Empfänger über sämtliche getätigte Sponsoringleistungen jährlich in den Geschäftsberichten zu veröffentlichen.

 

Der Stadtverordnetenversammlung ist im Juni 2010 über den Stand zu berichten.

 

Begründung:

Sponsoring dient einerseits dem Bedürfnis der öffentlichen Hand in Zeiten knapper Haushaltsmittel, Aktivitäten und Ziele der Verwaltung durch Unterstützung privater Geldgeber zu fördern. Andererseits eröffnet es dem Sponsor auch die Möglichkeit, eine öffentlichkeitswirksame Darstellung durch Nennung des Namens, der Firma und der Marke des Sponsors sowie die Präsentation seines Firmenzeichens und sonstiger Kennzeichen zu erreichen.

Die öffentliche Verwaltung ist bei der Annahme von Sponsoringleistungen gehalten, jeden Anschein sachfremder Einflussnahme zu vermeiden, um Integrität und Neutralität zu wahren. Diesem Ziel dient der Sponsoringbericht und auch die Verpflichtung zur Veröffentlichung aller Sponsoringvorgänge, bei denen die Verwaltung sowie Einrichtungen der Landeshauptstadt Potsdam Leistungen erhalten haben. Gleichzeitig wird durch den Sponsoringbericht die nötige Transparenz sichergestellt, um damit den Anschein der Beeinflussung kommunalen Handelns zu vermeiden.

 

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