Potsdamer Grüne für konsequente Umsetzung der Entwicklungssatzung in Krampnitz

Am kommenden Mittwoch steht im Hauptausschuss erneut die Vorlage der Verwaltung zur Durchsetzung des Grunderwerbs in Krampnitz auf der Tagesordnung. Der Oberbürgermeister hat sich in einem Schreiben dazu an alle Mitglieder des  Hauptausschusses gewandt, um für die Anwendung der Entwicklungssatzung zu werben. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN fordern die konsequente Umsetzung der Entwicklungssatzung für das neue Wohngebiet.

PRESSEMITTEILUNG von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in der Stadtverordnetenversammlung Potsdam und dem Kreisverband Potsdam vom 25.

Sept. 2015:

 

Potsdamer Grüne für konsequente Umsetzung der Entwicklungssatzung in Krampnitz

 

Am kommenden Mittwoch steht im Hauptausschuss erneut die Vorlage der Verwaltung zur Durchsetzung des Grunderwerbs in Krampnitz auf der Tagesordnung. Der Oberbürgermeister hat sich in einem Schreiben dazu an alle Mitglieder des  Hauptausschusses gewandt, um für die Anwendung der Entwicklungssatzung zu werben. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN fordern die konsequente Umsetzung der Entwicklungssatzung für das neue Wohngebiet.

 

Der Stadtfraktionsvorsitzende PETER SCHÜLER sagt:

"Wir wollen die Entwicklungsmaßnahme in Krampnitz im Interesse aller Bürgerinnen und Bürger der Stadt Potsdam zügig umsetzen. Die Potsdamer Bündnisgrünen werden allen Versuchen, die Realisierung der Entwicklungsmaßnahme zu verschleppen, entschieden entgegentreten. Wir wollen weiter inhaltlich auf die Entwicklungsmaßnahme Krampnitz Einfluss nehmen. Das fängt beim Energie- und Mobilitätskonzept an und wird mit der Vergabe der Grundstücke an Baugruppen und Genossenschaften weitergehen!"

 

Der Vorsitzende des Kreisverbandes NILS NABER sagt:

"Der vom Entwicklungsträger beauftragte Anwalt Dr. Holger Schmitz hat den TG-Gesellschaften in einem Schreiben Möglichkeiten und Grenzen des Entwicklungsrechts aufgezeigt. Danach ist eine "gütliche Einigung" nur auf der Grundlage des Entwicklungsrechts möglich. Insbesondere sichert das Entwicklungsrecht die Abschöpfung des vollen Planungsgewinns zwischen unbeeinflusstem Anfangswert und entwicklungsbedingtem Endwert.

Aus diesen Einnahmen kann die Kommune begleitende Infrastruktur-Aufgaben finanzieren. Insofern ist eine Entwicklungsmaßnahme die sozial gerechteste Bodennutzung. Darauf kommt es ja insbesondere der SPD an anderen Stellen in der Stadt und bei anderen potentiellen Bauherren immer besonders an. Die Durchführung einer Entwicklungsmaßnahme ist ohne den vom BauGB vorgeschriebenen Grunderwerb nicht möglich, es sei denn, es kommt ein städtebaulicher Vertrag zustande, der die Eckpunkte der Entwicklungsmaßnahme - insbesondere die Zahlung des Ablösebetrages - sicherstellt. Für einen solchen Vertrag ist jedoch die Einleitung des Grunderwerbs vom jetzigen Eigentümer, dem Land Brandenburg, nicht nur unschädlich, sondern vor dem Hintergrund der Normenkontrollklage der TG und dem Zügigkeitsgebot nach BauGB geboten."

 

Die bau- und verkehrspolitische Sprecherin der Fraktion SASKIA HÜNEKE

sagt:

"Angesichts der verfallenden denkmalgeschützen Gebäude und des hohen Finanzbedarfs für eine nachhaltige verkehrliche Erschließung ist ein konsequentes und zügiges Vorgehen der Stadt hier unverzichtbar."

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