Offenlegung der Geschäftsführergehälter

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Geschäftsführergehälter (inklusive leistungsabhängiger Anteile) aller kommunalen Gesellschaften und Unternehmen offen zu legen.

Begründung:

Zum Einen hat die Landeshauptstadt Potsdam als geeignetes Handlungsinstrument zur Umsetzung guter Unternehmensführung und -kontrolle öffentlicher Unternehmen „Leitlinien guter Unternehmensführung - Public Corporate Governance Kodex - für Beteiligungen an privatrechtlichen Unternehmen der Landeshauptstadt Potsdam" (Kodex) aufgestellt. Zum Anderen ist im Rahmen des Transparency-Beitritts Potsdams auch in Bereichen kommunaler Gesellschaften Transparenz gefordert. Bei börsennotierten Aktiengesellschaften ist vor nicht all zu langer Zeit die Veröffentlichung der Vorstandsbezüge eingeführt worden. Da städtische Gesellschaften Teil der kommunalen Finanzen darstellen, sind die Geschäftsführergehälter in den Jahresberichten der Gesellschaften zu veröffentlichen.

 

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