Öffentliche Ufergrundstücke

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, das vorhandene Uferwegekonzept fortzuschreiben. Das Ergebnis ist im März 2011 vorzulegen. Gleichzeitig ist ein Maßnahmenplan zur Umsetzung des Konzeptes vorzulegen. Dabei ist insbesondere darzustellen, mit welchen Instrumenten der öffentlich Zugang zu den Ufern gesichert wird. Begründung: Aus gegebenem Anlass erscheint die Klärung zukünftiger Schritte dringenden erforderlich zu sein.

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