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Der Oberbürgermeister wird beauftragt der Stadtverordnetenversammlung die Kosten für die „Uferlandschaft Groß Glienicker See“ auf Grundlage der Pläne des Ortsbeirates von Groß Glienicke, nach Grundstückserwerbskosten, Entschädigungskosten, Planungskosten und Baukosten sortiert zu benennen.
Eine Kopie des vorhandenen Verkehrswertgutachtens der im Privatbesitz befindlichen Grundstücke ist den Fraktionen zu übergeben.
Begründung:
Die Kosten des Projektes Groß Glienicker Seeuferlandschaft sind für die weiteren Entscheidungen von Bedeutung. Ungeprüfte, zu hohe Schätzkosten könnten das Projekt verhindern.
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