Konzessionsverträge Strom der Landeshauptstadt Potsdam

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, vor Verlängerung oder Neuvergabe, der jeweils auslaufenden Konzessionsverträge für die Stromversorgung der Landeshauptstadt Potsdam beiliegenden und mit Rechtsgutachten gesicherten Musterkonzessionsvertrag zu prüfen. Die Prüfung soll auch Handlungsoptionen einer Netzübernahme durch die EWP sowie eine Kooperation der EWP mit anderen Netzbetreibern umfassen. Die EWP erstattet der Stadt jährlich zusammen mit der Jahresendabrechnung über die Konzessionsabgaben Bericht.   Begründung: Die von der Landeshauptstadt Potsdam vergebenen Wegerechte für die Verlegung und den Betrieb von Stromversorgungsleitungen im Stadtgebiet sind Gegenstand der sogenannten Konzessionsverträge zwischen Netzbetreiber und der Stadt. Diese Verträge dürfen eine Laufzeit von max. 20 Jahren nicht überschreiten. Dem Neuabschluss eines solchen Konzessionsvertrages ist eine öffentliche Bekanntmachung der Beendigung des laufenden Vertrages im (elektronischen) Bundesanzeiger vorzuschalten. Gegenwärtig sind eine ganze Reihe solcher Bekanntmachungen nach § 46 Abs. 3 Energie Wirtschaftsgesetz (EnWG) im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht. Die Bekanntmachung gemäß EnWG ist mit einer Aufforderung zur Bewerbung für eine Verlängerung bzw. eines Neuabschlusses des Konzessionsvertrages verbunden. Damit besteht die Möglichkeit, Abschlüsse im Sinne des Musterkonzessionsvertrages zu schließen.

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