Menü
Der Oberbürgermeister wird beauftragt zu prüfen, unter welchen Bedingungen die Kapelle im Augustastift für eine öffentliche Nutzung als Teil der Gedenkstätte Leistikowstraße zugänglich gemacht werden kann.
Dabei ist die Möglichkeit des Erwerbs und der Finanzierung gemeinsam mit dem Land Brandenburg zu erörtern.
Begründung:
Die Kapelle ist aufgrund ihrer historischen Bedeutung nicht als Wohnung nutzbar; andere Nutzungen sind kaum vorstellbar. Die einzige denkbare Nutzung ist die wenigstens temporäre Einbeziehung in die Gedenkstätte, wozu die Wohnung erworben werden müsste.
Kategorie
Schon wieder ein neuer Rekord! Im ersten Halbjahr 2024 deckten erneuerbare Energien knapp 60 Prozent des Stromverbrauchs in Deutschland. Das [...]
Gleichwertige Lebensverhältnisse sind als Ziel im Grundgesetz verankert. Heute hat das Bundeskabinett den ersten Gleichwertigkeitsbericht [...]
Das neue Staatsangehörigkeitsrecht ist in Kraft! Menschen, die hier arbeiten und gut integriert sind, können nun schon seit fünf statt acht [...]