Groß-Glienicker See: EU-Kommission soll Wasserschutzmaßnahmen prüfen

Parlamentarische Anfrage an die EU-Kommission eingereicht

Zum Wasserschutz am Groß Glienicker See erklärt die Europaabgeordnete und Umweltschutzpolitikerin Hiltrud Breyer MdEP (Bündnis 90/ Die Grünen):

Die EU-Wasserrahmenrichtlinie von 2000 hat zu einem Quantensprung für den Gewässerschutz in ganz Europa geführt. Es ist rechtlich vorgeschrieben, dass bis 2015 alle Gewässer in der EU - Seen, Flüsse, Küstengewässer - einen guten Zustand erreichen müssen. Außerdem ist bereits heute das Verschlechterungsverbot rechtlich verbindlich.

In vielen deutschen Kommunen scheinen diese EU-Bestimmungen jedoch nicht wirklich wahrgenommen zu werden. Der Groß Glienicker See fällt unter die Wasserschutzvorgaben der EU-Wasserrahmenrichtlinie. Seine Wasserqualität ist gefährdet durch Uferabholzung, - bebauung und Versiegelung. Laut Gutachten ist durch die Einleitung von unbehandelten Straßenabwässern zu befürchten, dass sich der Zustand des Sees noch während des 1. Bewirtschaftungszeitraums der EU-Wasserrahmenrichtlinie erschlechtert. Diese Einleitung steht im klaren Widerspruch zu der in der EU-Wasserrahmenrichtlinie vorgeschriebenen Verschlechterungsverbot.

Es darf nicht zugelassen werden, dass geltendes EU-Umweltrecht verletzt wird. Ich habe heute eine parlamentarische Anfrage an die EU-Kommission eingereicht, um Licht in den Zustand des Groß Glienicker Sees zu bringen. Die parlamentarische Anfrage an die EU-Kommission soll ein Weckruf sein, um den Behörden deutlich zu machen, dass sie die EU-Wasserrahmenrichtlinie und ihre Vorgaben nicht auf die leichte Schulter nehmen dürfen. Es muss endlich darum gehen, mit der Vorbereitung der Maßnahmen anzufangen, weil bis Ende des Jahres die vorläufigen Bewirtschaftungspläne aufgestellt sein müssen. Sollten die Vorgaben der WRRL nicht eingehalten werden sind Sanktionen wg. Nichtumsetzung nicht ausgeschlossen. Über Geldstrafen hinaus könnte bei Nichteinhaltung der WRRL auch die Finanzierung anderer EU-Förderprojekte gefährdet sein.

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