Erwerb des Groß Glienicker Seeufers und unbedingte Ausübung des Vorkaufsrechtes

 

Beschlusstext:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Widmung des Uferweges (Süd- und Westufer) unverzüglich zu betreiben. Dafür sind die fraglichen Ufergrundstücke nach erfolgten Kaufangeboten auch im Zuge von Enteignungen zu erwerben. Dabei sind auch die Grundstücke der BIMA einzubeziehen. Der Oberbürgermeister wird aufgefordert immer vom Vorkaufsrecht Gebrauch zu machen.

Dem Hauptausschuss ist vierteljährlich zu berichten.

 

Begründung

Die bisherige Strategie zur Durchsetzung des B-Plans Nr. 8 am Groß Glienicker See mit Privateigentümern ist wenig erfolgreich. Die Sperrenden Privateigentümer zeigten durch Ihr Verhalten, dass sie an einer gütlichen Einigung mit der Stadt nicht interessiert sind. Die Voraussetzungen für ein Enteignungsverfahren sind somit mit dem rechtsgültigen B-Plan, monatelangen Verhandlungen und Kaufangeboten gegeben.

Aus gegebenen Anlässen ist der Oberbürgermeister durch Beschluss zu verpflichten, in jedem Fall vom Vorkaufsrecht Gebrauch zu machen. Potsdam kann am besten für das Wohl der Allgemeinheit sorgen, wenn es im Besitz des Seeufers kommt. Der Ortbeirat Groß Glienicke hatte dazu im Jahr 2008 aus seinen Investitionsmitteln 650.000 Euro zur Verfügung gestellt, von denen bisher ca. 135.000 Euro für das Uferprojekt investiert wurden.

Enteignungsverfahren können zeitnah zum Erfolg führen; vorzeitige Besitzzuweisungen geschehen innerhalb von 10-14 Tagen; Normalverfahren dauern 4-6 Monate.

 

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