Das Grundgesetz gilt für Muslime, CDU und AfD gleichermaßen

Der Kreisvorstand von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Potsdam weist die Kritik von CDU und AfD am städtischen Angebot für den neuen Moschee-Standort zurück. Die Sprecherin des Kreisverbands Dr. Mechthild Rünger sagt dazu: „Das Grundgesetz gilt für Muslime, CDU und AfD gleichermaßen. Es ist gut, dass eine Lösung für die muslimische Gemeinde in Potsdam gefunden wurde. Die Äußerungen aus CDU und AfD kann man nur als Stimmungsmache im Wahlkampf verstehen.  

09.08.17 –

Der Kreisvorstand von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Potsdam weist die Kritik von CDU und AfD am städtischen Angebot für den neuen Moschee-Standort zurück. Die Sprecherin des Kreisverbands Dr. Mechthild Rünger sagt dazu:

 „Das Grundgesetz gilt für Muslime, CDU und AfD gleichermaßen. Es ist gut, dass eine Lösung für die muslimische Gemeinde in Potsdam gefunden wurde. Die Äußerungen aus CDU und AfD kann man nur als Stimmungsmache im Wahlkampf verstehen.

Nur der regelmäßige Austausch und der Kontakt mit Mitgliedern der Gemeinde wird eine Integration der Menschen fördern – nicht ihre Ausgrenzung. Für die muslimische Gemeinde gilt die Religionsfreiheit ebenso wie für jede andere Religionsgemeinschaft. Die Geschlechtertrennung beim Gebet widerspricht zwar meinem Gesellschaftsverständnis, das Verbot von Frauen im Priesteramt bei der katholischen Kirche aber auch. Hier darf nicht mit zweierlei Maß gemessen werden.

Die Forderung der AfD nach einer Abstimmung unter den Anwohnerinnen und Anwohnern widerspricht der Idee des Grundgesetzes - dieses sieht eine solche Einschränkung der Religionsfreiheit nicht vor. Ich bin gespannt, ob die AfD in Zukunft die Zustimmung der Nachbarschaft einholt, wenn sie Räume für Veranstaltungen anmietet.“

 Für Nachfragen steht Ihnen Dr. Mechthild Rünger unter Telefon 0178-8012587 zur Verfügung.

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