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BBI: Grüne fordern ruhige Zonen und Überflugverbot für den Berliner Versuchsreaktor in Wannsee Die Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN beantragen in der kommenden Sitzung der Stadtverordnetenversammlung die Ausweisung von ruhigen Zonen auf der Grundlage der EU Umgebungslärmrichtlinie. Dabei sind alle Parks im UNESCO-Welterbe "Schlösser und Parks von Potsdam und Berlin“ und die Gewässer (Havelseen, Sacrower See, Groß Glienicker See), die Potsdamer Wohngebiete und das LSG Potsdamer Wald und Havelseen als „ruhige Gebiete“ in einem Ballungsraum gegen eine Zunahme von Fluglärm zu schützen und diese bei den für die Flugrouten des BBI zuständigen Behörden anzumelden. Siehe auch: SICHERHEIT: Wenn’s in Wannsee kracht Grüne wollen wissen, was bei einem Störfall im Forschungsreaktor passiert

Die Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN beantragen in der kommenden Sitzung der Stadtverordnetenversammlung die Ausweisung von ruhigen Zonen auf der Grundlage der EU Umgebungslärmrichtlinie. Dabei sind alle Parks im UNESCO-Welterbe "Schlösser und Parks von Potsdam und Berlin“ und die Gewässer (Havelseen, Sacrower See, Groß Glienicker See), die Potsdamer Wohngebiete und das LSG Potsdamer Wald und Havelseen als „ruhige Gebiete“ in einem Ballungsraum gegen eine Zunahme von Fluglärm zu schützen und diese bei den für die Flugrouten des BBI zuständigen Behörden anzumelden.

 

Die Ausweisung ruhiger Gebiete sollte sowohl dem Schutz der Bevölkerung wie auch der Erholungs- und touristischen Funktion der Parks dienen (Sanssouci, Neuer Garten, Babelsberger Park etc.) und künftig Bestandteil des Potsdamer Lärmaktionsplans werden.

 

Der Oberbürgermeister wird weiterhin beauftragt gegenüber Ministerpräsident Platzeck und Minister Vogelsänger in geeigneter Weise darauf zu drängen, dass der BBI die Vorgaben des Planfeststellungsbeschlusses (abhängige Parallelstarts, gerade Flugrouten, wie im Planfeststellungsbeschluss genehmigt) und unter Berücksichtigung des Nachtflugverbotes (22:00-06:00 Uhr) umsetzt.

 

Des Weiteren beantragt die Fraktion, dass bei der Festsetzung der Fluglinien des BBI der Meiler im Helmholtz-Zentrum BER II in einem Umkreis von 4-8 km nicht überflogen werden darf (Flugverbotszone). Bei einem Absturz eines Flugzeuges auf den Atommeiler des Instituts (BER II) sind erhebliche Auswirkungen in der 4 und 8 km (4 km Zone Babelsberg und 8 km Zone ganz Potsdam) zu befürchten. Mit Inbetriebnahme des BBI und der damit verbundenen Zunahme des Flugverkehrs steigt das Risiko eines Absturzes oder Verlust von Flugzugteilen erheblich.

 

„Japan hat gezeigt, dass das, was die Politik für absolut unwahrscheinlich hält, eben doch eintreten kann. Das gilt auch für den wissenschaftlichen Atomreaktor Helmholtz-Zentrum“, so der Fraktionsvorsitzende Naber.

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