Ausbau Mangerstraße

Beschlusstext:

Die Mangerstraße ist als Teil des Denkmalbereiches Berliner  Vorstadt in ihrer Formgebung und Materialität zu erhalten. Die Straßenentwässerung ist ein wichtiges Ziel: dazu ist ein Gesamtkonzept für die Stilllegung der Einleitstelle Nr. 114 in der Seestraße vorzulegen, das die Wiederherstellung der historischen Decken in Mangerstraße und in der Seestraße beinhaltet.

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, ein mittelfristiges Finanzierungskonzept für folgende Aufgaben in der Mangerstraße zu erarbeiten:

Für den Abschnitt Berliner Straße-Mühlenweg ist die im Ergebnis der Diskussion festgelegte Leitungsverlegung durch die EWP mit Wiederherstellung des Kleinpflasters beizubehalten.

Für die Verlegung der Abwasserleitungen sowie die Instandsetzung des Mittelteils einschließlich der Gehwege und der Schaffung der Barrierefreiheit zwischen Mühlenweg und Otto-Nagel-Straße ist gemeinsam mit der EWP und den Anrainern ein Finanzierungskonzept unter der o.g. Prämisse zu erarbeiten.

Für den westlichen Abschnitt ist auf den Ausbau ganz zu verzichten. Durch eine Ausschreibung sind die Kosten für Teilinstandsetzungsmaßnahmen festzustellen und mit dem Land über eine Förderung zu verhandeln. Verkehrsberuhigende Maßnahmen sind sofort mit konventionellen Mitteln durchzuführen, d.h. an der westlichen Einfahrt durch die Ausweisung von Tempo 30 unmittelbar hinter der Kreuzung sowie durch ein Fahrverbot für LKW und große Reisebusse. Für den Radverkehr ist in diesem Bereich die gemeinsame Ausweisung von Geh- und Radweg auszuschildern. Die Barrierefreiheit ist durch Bordsteinabsenkungen herzustellen.

Das Konzept ist der Stadtverordnetenversammlung im September 2010 vorzulegen.

Begründung

Ein Ausbau der Straße mit Asphalt ist aufgrund der geltenden Denkmalbereichssatzung nicht möglich. Sowohl in Bezug zum Beschluss zum Erhalt der Natursteinpflasterstraßen als auch zum Radverkehrskonzept sind im Rahmen der jährlichen Bestätigung in den Fachausschüssen zur Mangerstraße noch keine Empfehlungen gegeben worden. Einen Beschluss zur Verlegung des Europaradweges gibt es nicht. Vor allem besteht ein Widerspruch in den Beschlüssen der STVV zur Denkmalbereichssatzung und zum Einsatz der Fördermittel aus dem Konjunkturpaket 2, das dem Ziel der Lärmminderung dienen soll: dem trägt der Beschlussantrag STVV 10/0378 Rechnung.

Obwohl die Mangerstraße als Gesamtzeugnis für die Entwicklung der Berliner Vorstadt betrachtet wird, wird der Einteilung der Verwaltung in Bauabschnitte im Großen und Ganzen gefolgt:

Zum Abschnitt Berliner Straße/Mühlenstraße besteht kein Dissens.

Zum mittleren Abschnitt: Nach dem von der Verwaltung vorgelegten Ergebnis zur Eigentümerbefragung lehnen die  Eigentümer die vorgelegte Ausbauplanung des Mittelteils mehrheitlich ab. Da dem ablehnenden Votum der Anrainer gefolgt werden soll, die Straße aber wegen des Beschlusses zum Einsatz der K2-Mittel in den Blick geraten ist, sollte ein anderes, wenn nötig zumindest mittelfristiges Konzept vorgelegt werden, um die Abwasserleitung und Barrierefreiheit zu ermöglichen und die Bedingungen für den Radverkehr zu verbessern.

 

Beim westlichen Teilstück stammen die Zustimmungen vor allem von Institutionen der öffentlichen Hand, hier ist die Position der Denkmalbereichssatzung unzureichend gewürdigt worden. Das polygonale Pflaster kann nach den bislang von der Verwaltung verfolgten Normen nicht wiederverlegt werden, deshalb soll das Pflaster in situ bleiben. Jeder Ausbau würde zu einer Aufgabe dieses Kulturdenkmals führen, das im Zusammenhang mit der Geschichte des Kasernenstandortes und möglicherweise auch der Eisgewinnung am Heiligen See zu Beginn des 20. Jahrhunderts zu sehen ist. (Der nördliche Gehweg weist eine Zufahrt auf, die in Richtung See führt und deshalb nur diesen Grund haben kann.). Die Diskussion über die Förderfähigkeit von Instandsetzungsmaßnahmen an Pflasterstraßen ist ein Thema im Land Brandenburg, das viele vergleichbare gefährdete Kulturzeugnisse betrifft. Dieses Teilstück wäre ein guter Modellfall, um das Gespräch dazu zu suchen. Dieser Straßenabschnitt hat keine Regenwasserableitung, das Wasser versichert vor Ort, es gelangt nicht in den heiligen See, ein Anschluss an das Netz ist nicht erforderlich. Wenn die partiellen Absenkungen repariert werden, damit kein Wasser darin stehen bleibt, kann die Entwässerung als besonders ökologisches Modell weiter bestehen bleiben.

Verkehrsberuhigende und lärmmindernde Maßnahmen durch Tempobeschränkung können dagegen sofort realisiert werden, die Beschilderung unmittelbar hinter der Kreuzung Behlerstraße / Mangerstraße soll das Abbremsen fördern, die geringere Geschwindigkeit zu Entlastung beitragen.

Für den Fahrradverkehr ist das Kleinpflaster geeignet und die gemeinsame Nutzung von Geh- und Radweg an den Seiten der Großpflasterstrecke für den Radfahrer sogar geeigneter als die in der Verwaltungsplanung vorgesehene schmale Asphaltstrecke.

 

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