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06.07.09 –
Es rächt sich nun und Potsdam muß dafür bluten, dass 2004 das Naturschutzgesetz Brandenburg abgeschwächt wurde, indem ähnliche Regelungen für einen öffentlichen Uferzugang in besiedelten Bereichen wie in Baden-Württemberg, aus dem Brandenburgischen Naturschutzgesetz mit dem Argument der Verwaltungsvereinfachung rausgestrichen wurden.
Der Landtag sollte deshalb sofort eine Novellierung des Naturschutzgesetzes vornehmen, die einen öffentlichen Zugang und eine Durchwegung auf Uferwegen durch die unteren Naturschutzbehörden anordnen bzw. Zäune zurückbauen läßt.Bayern und Baden-Württemberg können dafür als Vorbild dienen.
Ich ermuntere Frau Müller als zuständige Beigeordnete der UNB dazu, die Brandenburgische Landschaftsschutzverordnung durchzusetzen. Danach steht die Errichtung von baulichen Anlagen, wie Zäunen, unter dem Genehmigungsvorbehalt. Liegt keine Genehmigung vor, wovon am GG See auszugehen ist, kann sofort der ursprüngliche Zustand wieder hergestellt werden. Nur Mut Frau Müller!
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