Radfahrende müssen selbstverständlich mitgedacht werden

PRESSEMITTEILUNG, 01.10.2020

WO EIN WILLE IST, IST EIN (FAHRRAD)WEG: Radfahrende müssen selbstverständlich mitgedacht werden – insbesondere bei Baumaßnahmen!

Die Vision einer Fahrradstadt Potsdam, in der das Fahrrad als gleichwertiges Verkehrsmittel neben öffentlichem Nahverkehr und Autos ernstgenommen wird, den entsprechenden Raum in der Stadt eingeräumt bekommt und in welcher Radfahrende - ob jung oder alt - sicher und zügig von A nach B kommen, ist mittlerweile in den Köpfen vieler Potsdamer*innen und damit auch bei vielen Stadtverordneten angekommen. Schritt für Schritt wird die Innenstadt nun autofrei und die Fahrradstrecken in der ganzen Stadt sicherer gemacht – so das erklärte Ziel. Wir kommen allerdings nicht umhin uns zu wundern, warum dieses Umdenken insbesondere bei der Verkehrslenkung im Zuge von (Straßen-)Sperrungen Halt gemacht hat.
So ist es nicht hinnehmbar, dass die Leipziger Straße während der Baumaßnahmen in der Speicherstadt – obwohl seitens der Verwaltung anders versprochen - nun beispielsweise für 7 Wochen für den Radverkehr geschlossen und keine sichere Alternativroute angeboten wird.
Die gerade wiedergewählte Kreisvorsitzende Carolin Herrmann äußert ihr Unverständnis: "Wenn die Sperrung tatsächlich unumgänglich ist, dann sollte man doch davon ausgehen können, dass die Umleitung für den Radverkehr um den Brauhausberg herum sicher gestaltet wird, ohne dass es erst einen Aufstand aus der Bevölkerung geben muss. Es sind kreative Lösungen gefragt: Neben einer Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h für die Dauer der Maßnahmen, könnte die Verwaltung z.B. mithilfe eines Pop-Up-Radwegs eine breitere, deutlich abgetrennte Fahrbahn für Radfahrer*innen schaffen! Hier sind besonders zahlreiche Schüler*innen betroffen, deren Sicherheit oberste Priorität haben muss."

Eine weitere Antwort auf eine kürzlich gestellte Frage im Rahmen der Einwohnerfragestunde lässt uns ebenfalls an der proklamierten Fahrradfreundlichkeit der Stadt Potsdam zweifeln: Das Ordnungsamt Potsdam vertritt die Meinung, dass private Fotobeweise zum Beispiel im Falle von falschparkenden Fahrzeugen nicht für ein Bußgeldverfahren ausreichen, es müsste erst von einem Mitarbeitenden des Ordnungsamtes bezeugt werden. Wie kürzlich in der PNN zu lesen war, gibt es gegen diese Rechtsauffassung nicht nur erheblich Zweifel (Professor Wolfgang Mitsch, Uni Potsdam) zudem ist es schon in vielen großen Städten seit Jahren Praxis private Aufnahmen zur Begründung eines Anfangsverdachts und auch als Beweismittel im Verfahren zu verwenden (siehe z.B. Köln, Düsseldorf, etc.).

Der neue gewählte Kreisvorsitzende Ken Gericke, selbst Stadtplaner, ergänzt: „Jeder durch zugeparkte Radstreifen erzwungene Überholvorgang mit dem Fahrrad ist eine Gefahrenquelle mehr. Deshalb wünschen wir uns hier ein konsequenteres Vorgehen durch das Ordnungsamt. Grundsätzlich sehen wir noch einen erheblichen Handlungsbedarf, wenn es um die Sicherheit auf Fuß- und Radwegen geht und wünschen uns mehr Rücksichtnahme von allen Verkehrsteilnehmer*innen."

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