Videokameras auf dem Grundstück Seepromenade 39a in Groß Glienicke

Im Rahmen der gemeinsamen Begehung des Oberbürgermeisters, der Beigeordneten und maßgeblicher Verwaltungsbeamten in Groß Glienicke wurde festgestellt, dass vom Grundstück Seepromenade 39a zwei Videokameras auf den öffentlichen Uferweg gerichtet sind. Der Oberbürgermeister sagte seinerzeit zu, die Rechtmäßigkeit dieser offenbar privaten Videoüberwachung prüfen zu lassen.

Wann ist mit der Entfernung der Videoüberwachungsanlage, ggf. durch Zwangsmaßnahmen der Stadt, zu rechnen?

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