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Der Oberbürgermeister wird beauftragt, gemeinsam mit der Unteren Denkmalschutzbehörde und dem Landesamt für Denkmalpflege zu klären, welche Natursteinpflasterflächen in Potsdam unter Denkmalschutz gestellt werden können.
Dabei sind die Straßenzüge im Einzelnen, aber auch stadtübergreifende Zusammenhänge zu berücksichtigen.
Begründung:
Potsdam ist ein einzigartiger Raum mit einem hohen Anteil an historischen Natursteinpflasterstraßen, deren Steinmaterialien und Verlegearten eine große Vielfalt aufweisen und geradezu als Mustersammlung gelten können.
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