Straßenentwässerungsplan der Ortslage Groß Glienicke

Der Straßenentwässerungsplan der Ortslage Groß Glienicke ist so zu überarbeiten, dass die Vorgaben des Brandenburgischen Wassergesetzes eingehalten werden.

Begründung
Das LUA führt in seiner Stellungnahme u.a. aus, dass das vorliegende Regenentwässerungskonzept für die Ortslage Groß Glienicke nicht den Eindruck vermittelt, dass dem § 54 Abs. 4 Satz 1 BbgWG ausreichend Beachtung geschenkt wurde, wonach Regenwasser vorrangig zu versickern ist. Hier wurde die Ableitung des Regenwassers in den Groß Glienicker See vorrangig betrachtet. So beschränkt sich die Bewirtschaftung des Regenwassers im Gemeindebereich Groß Glienicke in der Hauptsache auf die kanalisierte Ableitung der Wassermengen. Offensichtlich wurde hier, und das, obwohl in Ingenieurbüros und Behörden ganz sicher die neueren Erkenntnisse zur Regenwasserbewirtschaftung vorliegen, nach dem Grundsatz geplant, dass das Niederschlagswasser auf dem schnellsten Weg vom Ort des Anfallens in die Vorflut und hier in den See abzuleiten ist.

Alternativen wie die Versickerung, beginnend am Entstehungsort, die gestalterische Einbindung von Versickerungsanlagen oder z.B. die Ableitung in das Giebelfenn oder den See im Gutspark wurden nicht überzeugend geprüft bzw. steht die Prüfung noch aus.

Die geplanten Niederschlagsbehandlungsanlagen im Bereich der Einleitstellen entsprechen zwar formal den technischen Regeln, Nährstoffe und Keime werden von ihnen jedoch nicht zurückgehalten. Die Diskussion um die Einleitung vermittelt nicht den Eindruck, dass die Tragweite der Auswirkungen der Eutrophierung auf den Groß Glienicker See und dessen zukünftiger touristischer Nutzung z.B. als Badegewässer ausreichend erkannt werden.

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