Kündigung der städtischen Pachtverträge am Groß Glienicker Seeufer

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, sämtliche Pachtverträge städtischer Ufergrundstücke und im B-Plan Nr. 8 als Grünflächen ausgewiesene Grundstücke am Groß Glienicker Seeufer zum 31.12.2010 zu kündigen und neu auszuschreiben.   Begründung: Die Erreichung der öffentlichen Nutzung gemäß B-Plan und LSG Verordnung soll Voraussetzung neuer Pachtverträge sein.

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