Griebnitzsee: „Bund misst mit zweierlei Maß!"

Die bündnisgrüne Oberbürgermeisterkandidatin Marie Luise von Halem kritisiert die Pläne der schwarz-gelben Bundesregierung zur Ausschreibung der Uferflächen am Griebnitzsee als beispiellosen Vorgang. „Es kann nicht sein, dass die Stadt Potsdam vom Bund zur Haushaltssanierung herangezogen werden soll. Koalitionspolitiker von CDU und FDP berufen sich auf die Bundeshaushaltsordnung, obwohl in der Frage der Seenverkäufe auch andere Verfahren möglich sind. Hier wird mit zweierlei Maß gemessen."

Die bündnisgrüne Oberbürgermeisterkandidatin Marie Luise von Halem kritisiert die Pläne der schwarz-gelben Bundesregierung zur Ausschreibung der Uferflächen am Griebnitzsee als beispiellosen Vorgang.

„Es kann nicht sein, dass die Stadt Potsdam vom Bund zur Haushaltssanierung herangezogen werden soll. Koalitionspolitiker von CDU und FDP berufen sich auf die Bundeshaushaltsordnung, obwohl in der Frage der Seenverkäufe auch andere Verfahren möglich sind. Hier wird mit zweierlei Maß gemessen."

„Die Entscheidung von FDP und CDU zum Griebnitzseeufer ist hanebüchen. In diesem Poker soll die Stadt offensichtlich ausgestochen und den Seeanrainern die Möglichkeit gegeben werden, die Preise in die Höhe zu treiben. Die Realisierung des Uferwegs wird damit erschwert oder gar unmöglich gemacht", so von Halem weiter.

Bei Seenverkäufen der bundeseigenen Bodenverwertungs- und verwaltungs GmbH (BVVG) werden zum Verkauf stehende Seen in Ostdeutschland grundsätzlich den jeweiligen angrenzenden Kommunen zum Verkehrswert zum Kauf angeboten. Lehnten diese einen Kauf ab, komme der Pächter der Fischereirechte zum Verkehrswert zum Zuge. Erst wenn auch dieser ablehne, würden die Seen auf dem freien Markt ausgeschrieben. Diese Praxis habe die Bundesregierung gegenüber der brandenburgischen Bundestagsabgeordneten Cornelia Behm schriftlich bestätigt.

Das Bundesfinanzministerium hat entschieden, die in Rede stehenden 3,2 Hektar bundeseigenen Uferflächen am Griebnitzsee auszuschreiben. Diese Ausschreibung beinhaltet zweierlei Optionen: einerseits die Option, ein Gebot inklusive Einräumung eines Wegerechtes für die Stadt einzureichen und andererseits die Option, ohne Wegerecht zu bieten. Nur wenn die Stadt Potsdam einwilligt, die Differenz zwischen einem Kaufgebot inklusive Einräumung eines Wegerechtes zum ingesamt vorliegenden Höchstgebot zu übernehmen (das voraussichtlich für einen Kauf ohne Einräumung eines Wegerechtes eingehen wird), kann mit einer Entscheidung des Bundesfinanzministeriums zugunsten eines öffentlichen Wegerechtes gerechnet werden. Die Entscheidung des Bundesfinanzministeriums über den Zuschlag wird dem Haushaltsausschuss des Bundestages Mitte bis Ende September zur Abstimmung vorgelegt.

Vor Monaten hatte sich die Stadt mit dem Bund bereits auf einen Verkehrswert von 2,6 Mio. Euro für alle Flächen geeinigt. Nachdem Anlieger mehr boten, wurde das Verfahren neu aufgerollt.

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